Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete

Um neben den bisher ausgebauten Gewerbegebieten auch die kleineren Gewerbegebiete mit einer Glasfaserversorgung auszustatten, wurden im Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete ein Förderantrag bei Bund und Land gestellt. 

In der Förderung konnten diejenigen Gewerbebetriebe berücksichtigt werden, die in einem planungsrechtliches Gewerbegebiet liegen, in dem mindestens 3 Unternehmen einen höheren Bedarf als die derzeitige Versorgung ermöglicht, geltend machen konnten. Ähnlich wie im Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser musste zur Ermittlung der Förderkulisse eine Bedarfsabfrage bei den Unternehmen in den bisher nicht geförderten Gewerbegebieten durchgeführt werden. Pro PC-Arbeitsplatz und pro internetverbundener Maschine konnte ein Bedarf von 30 Mbit/s geltend gemacht werden. Zusätzlich kommen noch einmal 30 Mbit/s hinzu, wenn sich am Standort auch die Geschäftsleitung befindet. 

Auf Grundlage dieser Bedarfsermittlung konnten 14 Gewerbegebiete mit insgesamt 116. Gewerbeadressen in den Förderantrag aufgenommen werden. Von der Förderung profitieren die Ortsgemeinden

  • Donsieder, 
  • Geiselberg, 
  • Hermersberg, 
  • Heltersberg, 
  • Hinterweidenthal, 
  • Höheischweiler, 
  • Hornbach, 
  • Leimen, 
  • Münchweiler an der Rodalb, 
  • Nünschweiler, 
  • Schindhard, 
  • Petersberg, 
  • Thaleischweiler-Fröschen und 
  • Weselberg. 


Die Ausschreibung wurde am 11.02.2022 veröffentlicht und der Zuschlag wurde an die Deutsche Telekom GmbH erteilt. Die Wirtschaftlichkeitslücke zur Erschließung der Gewerbegebiete beläuft sich auf insgesamt 1.570.067,45 €. Der Bund beteiligt sich mit einer Förderung in Höhe von 50% am Glasfaserausbau. dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landkreis Südwestpfalz finanziert. Der Bund beteiligt sich mit einer Förderung in Höhe von 50 % und das Land hat im vorläufigen Bewilligungsbescheid eine Förderung in Höhe von 40 % der Kosten zugesagt, sodass der Eigenanteil des Landkreises Südwestpfalz bei 10 % liegt.

Sobald der endgültige Förderbescheid des Landes vorliegt kann der Spatenstich terminiert werden. Die betroffenen Gewerbebetriebe bzw. Grundstückeigentümer wurden mittels Infoschreiben über den Ausbau und die Möglichkeit eines geförderten Glasfaserhausanschlusses informiert. 



Stand 10.07.2024