Infrastrukturförderung - 

Versorgung der restlichen weißen Flecken

Das Projekt Infrastrukturförderung sieht eine Förderung aller Adressen vor, die mit weniger als 30 Mbit/s versorgt sind. In der Förderrichtlinie werden diese Adressen als sog. „weiße Flecken“ bezeichnet. Die Grundlage zur Ermittlung der weißen Flecken im Landkreis Südwestpfalz schafft das Markterkundungsverfahren, in dem alle im Landkreis vertretenen Telekommunikationsunternehmen ihre maximal mögliche Versorgung und Ausbauabsicht auf die nächsten 3 Jahre für jede Adresse melden. 


Die Auswertung des Markterkundungsverfahrens hat ergeben, dass im Landkreis Südwestpfalz noch über 1.000 weiße Flecken existieren. Hierzu gehören neben zahlreichen Adressen innerorts, viele Außenlagen, Einzelgehöfte, Landwirtschaftlichen Betriebe, Gewerbe, Gaststätten, institutionelle Nachfrager aber auch alte Funkstationen und ausgediente Versorgungsanlagen. 


Förderanträge wurden bei Bund und Land im August 2020 gestellt. Der Bund hat mit Bewilligungsbescheid in vorläufiger Höhe eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 Prozent zugesagt. Die vorläufig bewilligten Mittel des Landes belaufen sich nur auf 35 % der Kosten, weil das Land einen sparsamen Mitteleinsatz in Gefahr sieht. Bei einer Überarbeitung und Reduzierung der Gebietskulisse hat das Land eine Erhöhung der Förderung in Aussicht gestellt. Somit liegt der aktuelle Anteil des Landkreises Südwestpfalz bei 15 %. 

Weil nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen ein sparsamer Mitteleinsatz zu gewährleisten ist, musste, insbesondere in Bezug auf die Adressen außerhalb des Ortes, eine Detailanalyse durchgeführt werden um eine Feinplanung des Ausbaugebietes erstellen zu können. Es wurden Bewertungskriterien festgelegt, anhand derer die Gebietskulisse nochmals angepasst wurde.  


Die Wirtschaftlichkeitslücke zur Erschließung der verbliebenen ca. 900 Adressen mit Glasfaser beläuft sich auf über 30. Millionen Euro. Diese hohen Kosten entstehen überwiegend durch die zu erschließenden Außenlagen, erforderlich Tiefbaumaßnahmen und gestiegenen Materialpreise. 

Das Vergabeverfahren hierzu soll im ersten Quartal 2022 eingeleitet werden und die Maßnahme bis Ende 2025 abgeschlossen sein.

Stand 04.01.2022